Umweltskandal in Linz? BIG schafft Fakten für IT:U ohne Finanzzusage – Rodungen trotz EU-Artenschutz!

von „Retten wir den Grüngürtel!“

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Ab dem 16. März 2026 forciert die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) Rodungen am JKU-Campus Urfahr, um den Bau der neuen IT:U (Interdisciplinary Transformation University) voranzutreiben. Wir werfen der BIG vor, vollendete Tatsachen auf Basis eines bloßen politischen Wunsches von Landeshauptmann Stelzer zu schaffen. Obwohl die rechtlichen und finanziellen Grundlagen für das Großprojekt fehlen. Weder die notwendige 15a-Finanzvereinbarung zwischen Bund und Land noch die erforderliche Umwidmung durch den Linzer Gemeinderat wurden bisher beschlossen. Dabei werden streng geschützte Habitate des Ameisenbläulings (EU-FFH-Richtlinie) und die beginnende Vogelbrutzeit rücksichtslos übergangen.

„Es ist ein demokratiepolitisches Alarmsignal: Hier werden unwiederbringliche Naturräume zerstört, bevor überhaupt ein einziger Cent für das Projekt rechtlich abgesichert ist“, erklärt Alexander Jäger der Initiative ‚Rettet den Grüngürtel‘. „Landeshauptmann Stelzer möchte hier seinen politischen Willen durchsetzen, doch die BIG agiert als Abrissbirne für ein Luftschloss. Wir können nicht zulassen, dass geschützte Arten für ein Projekt geopfert werden, dessen Finanzierung völlig in den Sternen steht.“

Politische Willkür statt Rechtsgrundlage: Das 15a-Vakuum

Der geplante Bau der IT:U auf dem Gelände der BIG steht auf tönernen Füßen. Bisher basiert das Vorhaben primär auf den Ambitionen von Landeshauptmann Thomas Stelzer. Die entscheidende Hürde ist jedoch die sogenannte Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG. Diese Staatsverträge regeln die Zusammenarbeit und vor allem die Kostenaufteilung zwischen dem Bund und dem Bundesland Oberösterreich. Da die 15a-Vereinbarung für die IT:U neu beschlossen werden muss, gibt es aktuell keine Finanzzusage vom Bund. Dennoch beginnt die BIG bereits jetzt mit großflächigen Rodungen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier mutwillig „vollendete Tatsachen“ geschaffen werden sollen, um den politischen Druck zu erhöhen und eine Umkehr unmöglich zu machen.

Fehlende Flächenwidmung

Der Antrag auf eine Flächenwidmungsplanänderung wurde vom Land OÖ erst vor einer Woche gestellt. Es liegen noch keinerlei fachliche Gutachten und Stellungnahmen vor. Scheinbar soll der Linzer Gemeinderat, das höchste politische Gremium der Stadt Linz, hier im Vorhinein vor vollendete Tatsachen gestellt werden. 

Ökologisches Pulverfass: Der Ameisenbläuling und die FFH-Richtlinie

Inmitten dieses politischen Pokers steht der Ameisenbläuling (Maculinea). Diese Schmetterlingsart genießt durch die EU-FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) den höchsten Schutzstatus. Das betroffene Areal ist ein nachgewiesenes Habitat dieser seltenen Tiere. Die BIG ignoriert hierbei den EU-Schutzstatus des Ameisenbläulings, dessen Lebensraum laut europäischem Recht nicht verschlechtert werden darf. Eine Rodung ohne abgeschlossene, positive Umweltverträglichkeitsprüfung ist unter diesen Umständen rechtlich höchst angreifbar.

Ignoranz gegenüber der Vogelbrutzeit BIG

Zusätzlich zum Artenschutz kollidiert der Zeitplan der BIG frontal mit dem Naturkalender. Mit dem Start am 16. März beginnen die Arbeiten mit dem Einsetzen der  sensiblen Brut- und Setzzeit. Das Dickicht und der Baumbestand im Westen des JKU-Campus sind lebensnotwendige Rückzugsorte. Die Rodung während der beginnenden Brutzeit gefährdet den Nachwuchs zahlreicher Vögel massiv. Das Vorgehen steht in krassem Widerspruch zur offiziellen BIG-Umweltpolitik. Während das Unternehmen online mit „Verantwortung für zukünftige Generationen“ und „ökologischen Standards“ wirbt (big.at/nachhaltigkeit/umwelt), wird vor Ort ein intaktes Ökosystem zerstört. Ein solches Agieren entgegen der eigenen Nachhaltigkeitsziele ist eines staatlichen Konzerns unwürdig.

Das Verantwortungs-Vakuum am Campus

Die Johannes Kepler Universität (JKU) Linz zieht unterdessen klare Grenzen. In einer offiziellen Stellungnahme stellt die Universität klar, dass sie weder Eigentümerin der Flächen ist, noch die Rodungen in Auftrag gegeben hat. Die JKU hat diese Rodungen nicht beauftragt und sieht sich außerstande, die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu rechtfertigen. Damit steht fest: Die BIG handelt allein auf politisches Geheiß, während die wissenschaftliche Institution vor Ort außen vor bleibt.

Die Initiative fordert einen sofortigen Stopp der Rodungsarbeiten, bis die Finanzierung über eine gültige 15a-Vereinbarung gesichert ist und ein unabhängiges Gutachten zum Schutz des Ameisenbläulings vorliegt. Schaffen wir keine Ruinen für ein Projekt ohne Budget!

Retten wir den Grüngürtel: Rodungen trotz EU-Artenschutz!

Quelle: Privat
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Retten wir den Grüngürtel
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